Taxos: Eine skeptische Betrachtung

Einige VordenkerInnen betrachten die Verwendung von Steuergutschriften als staatliche Zahlungsmittel („Taxos“) als möglichen Ausweg aus einer Finanzkrise des Staates. Sofern die nachstehenden vorläufigen Überlegungen korrekt sind, ist das jedoch zu bezweifeln.

Zum Text
Grundlage des nebenstehenden Textes ist die Konzeption der Taxos auf www.taxos.info. Eine kurze Beschreibung des Vorschlags kann unter Die Taxos-Idee im Weblog gelesen werden.

Eine Verwendung von Steuergutschriften als staatliches Zahlungsmittel mag manche Vorteile haben. Zwei hypothetische Vorteile bilden aus meiner Sicht aber den Kern der Idee, der Liquiditätsvorteil und der Zinsvorteil.

Liquiditätsvorteil
Der Staat kann „Geld“ ausgeben, bevor es eingenommen wird. Dieser Vorteil der Taxos entspricht den Vorteilen eines Kredits. Im Übrigen sind mit Taxos finanzierte Ausgaben mit den selben Vor- und Nachteilen behaftet wie schuldenfinanzierte Staatsausgaben m Allgemeinen: Die kurzfristigen und langfristigen Effekte auf die Gesamtnachfrage und die Gesamtsteuereinnahmen hängen entscheidend davon ab, was der Staat genau finanziert. Klassische Fragen: Werden Investitionen finanziert oder Konsum? Welcher Teil der zusätzlichen Nachfrage verwandelt sich in Importnachfrage usw. usf.

Zinsvorteil
Es fallen keine Zinsen oder Zinseszinsen an. Der Staat finanziert vor und nimmt die Taxos zum Nennwert wieder entgegen. Das scheint als Hauptvorteil gedacht zu sein.

Inflation ginge auch
Hier wäre anzumerken, dass die Eliminierung der realen Zinskosten vom Staat auch anderweitig erreicht werden kann und in der Vergangenheit auch erreicht wurde – durch eine Kombination aus einer Verschuldung in festverzinslichen, langfristigen Wertpapieren oder Darlehen bei gleichzeitiger Entwertung dieser Forderungen durch eine staatlich inszenierte Ausweitung der Geldmenge, also Inflation. Es werden dann nur nominell Zinsen bezahlt, nicht aber real.

Der Taxos-Vorschlag erscheint also nur dann von Interesse, wenn die kurz skizzierte Art der Reduzierung oder Eliminierung von Zins- und Schuldenlasten durch Inflation abgelehnt oder für nicht machbar gehalten wird.

Ein wesentlicher Einwand gegen Steuergutschriften als Zahlungsmittel ist, dass sie einen Nachteil gegenüber dem herkömmlichen Geld der Notenbanken (Bargeld) bzw. Geschäftsbanken (Giralgeld) aufweisen. Sie sind sozusagen das „schlechtere Geld“: Während Bargeld problemlos in Giralgeld verwandelt bzw. beides zum Kauf von Wertanlagen in Form von Forderungspapieren oder Anteilscheinen an Aktienfonds oder Unternehmen etc. verwendet werden und derart eine zumindest nominelle Wertsteigerung oder Rendite erzielt werden kann, ist die Verwendbarkeit von Steuergutschriften beschränkt und ihr Wert nominell fixiert.

An diesem Nachteil ändert sich auch nichts, wenn die Verwendbarkeit von Taxos als Mittel zur Tilgung von Steuerverbindlichkeiten gesetzlich vorgeschrieben wäre. Die Konsequenz: Wer auch immer die Wahl zwischen gewöhnlichem Geld und Taxos hat, wird in der Regel eine Präferenz für ersteres haben. Diese Einschätzung halte ich für korrekt: Taxos würden mit einem Akzeptanzproblem konfrontiert sein.

Die einzige Ausnahme zu dieser Regel betrifft Unternehmen/Personen mit bereits fälligen Steuerverbindlichkeiten. So heißt es auch auf www.taxos.info:

„So kann etwa ein mittelgroßes Unternehmen, welches just einen Steuerbescheid über – sagen wir – 1 Mio. Euro erhalten hat, Waren oder Dienste im Wert von wenigstens 1 Mio. Euro gegen Zahlung (Übertragung) von Taxos verkaufen, da wenigstens diese Summe für das Unternehmen genauso viel zählt wie bares Geld.“

Völlig richtig. Denn in diesem Fall werden die Taxos nicht „gehalten“, sondern postwendend zur Tilgung der bereits fälligen Steuerschuld verwendet. Die Nachteile der Taxos kommen in diesem Fall nicht zum Tragen. Allerdings gilt Analoges auch für ihre Vorteile: Weder erhöht der Staat bei solchen Transaktionen seine Liquidität noch erspart er sich Zinskosten. Der einzige Vorteil scheint in der Eliminierung des Risikos zu bestehen, dass die zum Tag X fällige Steuerverbindlichkeit nicht fristgerecht getilgt wird.

(Unter der Annahme, dass üblicherweise erst nach Lieferung bezahlt wird, hätte der Staat sogar umgekehrt bei Verwendung herkömmlicher Zahlungsmittel einen Liquiditätsvorteil, nämlich dann, wenn die Fälligkeit der Steuerverbindlichkeit in den Zeitraum zwischen Lieferung und Bezahlung fällt!)

Ist diese Darstellung korrekt, bringt also die Verwendung von Steuergutschriften zum Zweck direkter Saldierungen der Kosten staatlich nachgefragter Leistungen mit fälligen Steuerverbindlichkeiten wie beschrieben keine Vorteile, erübrigt sich auch eine Diskussion über derartige Transaktionen. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob diese Saldierung unmittelbar zwischen Staat und seinem in Taxos bezahlten Auftragnehmer erfolgt oder zwischen Staat und dritten Unternehmen/Personen, die die Taxos auf einem denkbaren „Taxos-Markt“ zu einem Abschlag auf ihren Nennwert erworben haben und dann zwecks Tilgung ihrer Steuerschulden sofort einreichen. Solange der Zeitraum zwischen der Ausgabe der Taxos und ihrer Einreichung bzw. Vernichtung sehr kurz ist, ergeben sich keine nennenswerten Liquiditäts- oder Zinsvorteile.

Der hypothetische Taxos-Markt ist m.E. auch eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass der Staat mittels Taxos auf Leistungen von Unternehmen/Personen zugreifen kann, die keine einfach gegenrechenbaren, bereits fälligen Steuerverbindlichkeiten haben. Denn diese Unternehmen/Personen brauchen eine Möglichkeit, jene Taxos wieder los zu werden, auf denen sie andernfalls nach Übertragung eines Teils der Taxos an Lieferanten mit fälligen Steuerverbindlichkeiten sitzenbleiben könnten. Ein solcher Markt – etwa in Form eines elektronischen Clearing-Systems – wäre wohl das effizienteste Mittel dafür.

Aus dieser Betrachtung ergibt sich eine etwas ernüchternde Folgerung: Die hypothetischen Vorteile der Taxos – höhere Liquidität durch Vorgriff auf zukünftige Einnahmen bei gleichzeitiger Eliminierung der Zinskosten – ergeben sich erst dann und nur insoweit, als Taxos NICHT unmittelbar (oder zumindest nicht binnen weniger Tage!) gegen bereits fällige Steuerverbindlichkeiten saldiert werden können. Also dann, wenn die Taxos von den Unternehmen/Personen, die sie akzeptiert haben, trotz der damit verbundenen Nachteile gehalten werden müssten. Je länger sie das tun müssten, desto vorteilhafter wäre es für den Staat. Theoretisch ist das übrigens ab dem Zeitpunkt der Fall, zu dem die Summe der jeweils ausgegebenen Taxos die Summe der zum selben Zeitpunkt oder zeitnah bereits fälligen Steuerverbindlichkeiten übersteigt.

Meine Taxos-Hypothese, anders formuliert
Solange es genügend fällige oder zeitnahe Steuerverbindlichkeiten zur postwendenden Eliminierung der Taxos gibt, würden sie annähernd wie Bargeld funktionieren und u.U. auch akzeptiert werden. Dann hat der Staat aber nichts davon.

Je größer aber der Zeitraum zwischen Ausgabe und nächstmöglicher Einlösung, desto eher würden sie als Wertpapiere oder Wechsel behandelt und auf den Barwert abdiskontiert werden. Dann hat der Staat aber wieder nichts davon.

Es ergibt sich also folgende paradoxe Situation: Die Vorteile der Taxos für den Staat entstehen a) erst jenseits der Saldierung aller zum jeweiligen Zeitpunkt fälligen Steuerverbindlichkeiten und b) nur unter der Voraussetzung der Inkaufnahme finanzieller Nachteile durch potenzielle Inhaber von Taxos.

Diese Nachteile könnten zwar in Gestalt von Liquiditätsengpässen erscheinen (zuviele Taxos in der Kassa, die keiner will und braucht, aber zuwenig herkömmliches Geld), wahrscheinlicher aber in Form eines Abschlags auf ihren Nennwert auf dem erwähnten „Taxos-Markt“. Je mehr fällige oder zeitnahe Steuerverbindlichkeiten bereits durch Taxos-Ausgabe und Einreichung eliminiert wurden und je weiter in der Zukunft der jeweils nächstmögliche Zeitpunkt zur Einlösung von Taxos, desto höher wird der Abschlag auf ihren Nennwert sein (die Taxos würden einfach auf ihren Barwert diskontiert).

Tatsächlich könnte der Zeitpunkt, an dem alle fälligen bzw. zeitnahen Steuerverbindlichkeiten bereits gegen Taxos saldiert wurden, ziemlich rasch erreicht werden, sofern eine permanente Steigerung der staatlichen Nachfrage per Taxos erreicht werden soll. Unter dieser Voraussetzung müsste das Emissionsvolumen durch die rasche, quasi Ping-Pong-artige Rückkehr der Taxos zum Emittenten vorerst exponenziell zunehmen. Dies deshalb, da die rücklaufenden Taxos Steuereinnahmen in herkömmlichem Geld ersetzen, die ursprünglich ja bereits eingeplant und für Ausgaben vorgesehen waren. Dieser Einnahmenausfall müsste durch neue Taxosemission ersetzt werden, allein um das bereits eingeplante Niveau der Staatsausgaben aufrechterhalten zu können; soll zusätzliche Nachfrage erzeugt werden, müssten aber daher darüber hinaus auch zusätzliche Taxos emittiert werden usw. usf.

Je mehr Taxos also emittiert sind, desto größer die Differenz zwischen ihrem Nennwert und ihrem Barwert. Da der Staat aber Unternehmen/Personen nicht zwingen kann, Taxos anzunehmen, und schon gar nicht dann, wenn ihr Barwert unter dem Nennwert liegt, müsste er in der Regel ihre Nachteile kompensieren – etwa indem er einen Aufschlag auf den Preis der per Taxos nachgefragten Leistungen bezahlt, der dem finanziellen Nachteil aus der Entgegennahme von Taxos entspricht. Was höchstwahrscheinlich die Vorteile der Taxos für den Staat wieder zunichte machen würde.

Die Bedingung „in der Regel“ habe ich hier nicht grundlos eingefügt. Denn es gibt einen denkbaren Kreis von Unternehmen/Personen, die unter Umständen bereit sein könnten, sich vom Staat mit Taxos bezahlen zu lassen, ohne auf eine Kompensation zu bestehen – m.a.W., ihre Leistungen unter dem Marktpreis zu erbringen (nach Maßgabe des jeweiligen Taxos-Preisabschlags auf den Nennwert). Dazu könnten alle gehören, die Gefahr laufen, durch den Wettbewerb aus dem Markt gedrängt zu werden, und die versuchen, mit Staatsaufträgen ihre Existenz zu sichern.

Der Staat würde sich dann insofern ihre Notlage zunutze machen. Alles in allem könnte der Staat aber nur jene Leistungen mit Taxos ohne Preisaufschlag bezahlen und nachfragen, die von diesem existenzgefährdeten Kreis von Unternehmen/Personen erbracht werden können. Ob aber gerade die Leistungen dieser Unternehmen/Personen diejenigen sind, an denen die Gesellschaft ungedeckten Bedarf hat, die das allgemeine Wohlbefinden erhöhen und/oder die für eine nachhaltige (im Sinne von umweltverträglicher, verteilungsgerechter und an die Knappheit der Ressourcen angepasster) Entwicklung förderlich sind, ist fraglich.

Außerdem dürften diese Unternehmen/Personen auch Kosten- und Effizienznachteile gegenüber anderen Mitbewerbern aufweisen – andernfalls wären sie ja nicht in ihrer prekären Lage. Mithin würde der Staat Aufträge an relativ ineffiziente Unternehmen/Personen vergeben und diese am Markt halten. Ob das im Sinne der ErfinderInnen der Taxos ist, kann ich nicht beurteilen.

Nachsatz: Der Text ist nicht als endgültige Beurteilung, sondern als Diskussionsbeitrag zu verstehen.

Eine Antwort auf „Taxos: Eine skeptische Betrachtung“

  1. Anmerkung: Die Ziffern in Klammer finden sich auch in einer Kopie des Originaltextes von Poth. Die Klammern mit (KPx) beziehen sich auf Kommentare von Poth zu meiner Erwiderung. Beides kann bei taxos.ernstdorfner@tele2.at angefordert werden.
    Ernst Dorfner

    Unangebracht: Skepsis gegenüber den Taxos
    Erwiderung auf ein Kommentar von Robert Poth

    In einem kritischen Kommentar zum Taxos-Vorschlag (http://www.rpoth.at/serendipity/index.php/archives/75-Taxos-Eine-skeptische-Betrachtung.html) äußert Robert Poth Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz der Taxos. Deshalb müsse seiner Meinung nach die Verwirklichung des Vorschlages eine Illusion bleiben.
    Nun haben wir uns bei der grundlegenden Debatte um diesen Vorschlag sehr wohl Gedanken hinsichtlich der Akzeptanz dieses neuen Finanzierungsinstumentes gemacht. In meinen Beiträgen im „Südwind.Magazin“ (10/03) wurde dies auch dargelegt. Dass die Bereitschaft zur Annahme dieses neuen Zahlungsmittels gegeben sein muss, ist dabei eine der entscheidendenden Voraussetzungen, die zu berücksichtigen ist. Klar ist uns aber auch, dass diese Bereitschaft deutlich von den äußeren Umständen, von den jeweiligen sozio-ökonomischen Gegebenheiten, abhängig ist. Die konkrete Einführung der Taxos braucht demnach auch ein entsprechendes Zeitfenster, in dem diese Akzeptanz gegeben ist. Dieses ist jedenfalls nicht in Zeit der Hochkonjunktur zu suchen, sondern in Zeiten der Depression. So meinen wir, das dieses Zeitfenster sich jetzt auftut.

    Unser Vorschlag besteht, kurz zusammengefasst darin, dass die Unternehmer die Mittel für die Bezahlung ihrer Steuern und Abgaben nicht – so wie derzeit – durch Kreditaufnahmen erhalten, sondern durch Lieferung von Waren und Leistungen an den Staat. Dies ist das, was Unternehmen machen können: Waren und Leistungen herstellen. Nicht aber können sie Geld herstellen.
    (KP1)
    Entscheidend für ein Gelingen unsern Vorschlages sind demnach folgende Gegebenheiten:
    1. Die Höhe der Steuer- bzw. der Staatsquote. Die Steuerquote liegt in Deutschland wie auch in Österreich zwischen 20 und 25 Prozent, die Staatsquote zwischen 45 und 50 Prozent. Nahezu die Hälfte des BSP fließt also in und durch die Kassen oder Konten des Staates bzw. der Gebietskörperschaften.

    2. Andererseits wird der ganz überwiegende Teil der Steuerzahlungen in Form der Lohnsteuer, der Lohnsummensteuern und der Mehrwertsteuer-Vorauszahlungen über die Konten der Unternehmen abgewickelt. Gleiches gilt für die Abführung der Sozialabgaben.

    Von den Unternehmen zum Staat erfolgen somit Zahlungen in etwa im 2-Wochen Rhythmus: Am Monatsultimo Lohnsteuer und Lohnsummensteuern sowie Sozialabgaben, etwa zu Monatsmitte die Mehrwertsteuer-Vorauszahlung. Und das in einer Höhe, die in Jahressumme mehr als 30 Prozent des BSP ausmacht. Wenn daher der Staat seine Zukäufe direkt oder indirekt von Unternehmen mit Steuergutschriften bezahlt, dann können diese Unternehmen sehr rasch wiederum damit seine Steuerforderungen begleichen. Die Taxos brauchen also nicht nur in Ausnahmefällen nicht „gehalten“ zu werden, wie Poth meint, sondern finden immer postwendend zur Tilgung der bereits fälligen Steuerschuld Verwendung. (1) (KP2)

    3. Viele Unternehmen, die nicht zu den internationalen Konzernen zählen, sind derzeit in einer finanziellen Notlage, weil es nicht nur an privatem Konsum mangelt, sondern vor allem an öffentlichem Konsum an kurz- bis langfristig genutzten Gütern. Zusätzliche Nachfrage durch den Staat wird ja nicht generiert, da keine (oder kaum) neue Kredite aufgenommen werden. (KP3)

    4. Folglich sollen die Steuergutschriften nicht nur, aber vor allem zur Schaffung von zusätzlicher Nachfrage durch den Staat verwendet werden. (KP4)

    Nun trifft es zu, wenn Poth meint, dass die Taxos „sozusagen das ‚schlechtere Geld’ sind. Aber es geht ja auch nicht darum, dass die Taxos zum Kauf von Wertanlagen in Form von Forderungspapieren oder Anteilscheinen an Aktienfonds oder Unternehmen etc. verwendet werden und derart eine zumindest nominelle Wertsteigerung oder Rendite erzielt werden kann“ (2). Ob die Verwendbarkeit von Steuergutschriften hierfür einmal geeignet ist, kann hier noch nicht beantwortet werden. Jetzt geht es einmal darum, dass sie für die Bezahlung von Steuern geeignet sind, und daher auch von jedermann zu diesem Zweck über den Verkauf von Waren und Leistungen erworben werden können.

    Dass damit die Möglichkeit der Bezahlung von Steuern gesetzlich gesichert ist, haben wir festgehalten. (3)

    Natürlich gilt: „Wer auch immer die Wahl zwischen gewöhnlichem Geld und Taxos hat, wird in der Regel eine Präferenz für ersteres haben.“ (4)

    Die davorstehende (nicht gestellte) Frage ist jedoch falsch. Die Wahl besteht ja nicht zwischen einer zusatzlichen staatlichen Nachfrage in Geld oder einer solchen in Taxos, sondern einer zusätzlichen Nachfrage in Taxos oder keiner zusätzlichen Nachfrage. (KP5)

    Der negative Einwand von Poth, der Staat mache sich die Notlage der Unternehmen zu nutze, verkehrt sich so in das Gegenteil. (5) (KP6)

    Trotzdem waren wir uns dessen bewusst, dass das neue Finanzierungsinstrument vorerst einmal mit Skepsis betrachtet wird. Wir haben ja gesehen, was der Umstieg von der jeweiligen nationalen Währung auf den Euro an Informationsarbeit erforderte.

    Wir haben deshalb vorgeschlagen, mit einem relativ kleinen Pilotprojekt zu beginnen, wobei es um die Finanzierung eines konkreten, durchaus größeren Projektes – etwa im Bahnbau – geht, und nur mit einigen wenigen Entscheidungsträgern von Unternehmen eine Zahlung in Steuergutschriften vereinbart werden muss. Auch wenn es bei den Kosten des Projektes um eine größere Summe geht, bleibt diese jedoch im Vergleich zum gesamten Steuer- und Abgabenertrag von untergeordneter Bedeutung. Dass hier also Steuergutschriften als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden, halte ich unter Beachtung des Punktes 3 für unrealistisch.

    In diesen Bereichen – besonders was das Bauhaupt-, Bauhilfs- und Baunebengewerbe betrifft – wird ja mit allen Mitteln um Aufträge gekämpft. Und wenn nun auch mit Taxos nicht die anfallenden Rückzahlungen von Krediten getätigt werden können, die für die Ausführung von abgeschlossenen Aufträgen aufgenommen wurden, – oder gar zum Kauf von Wertanlagen in Form von Forderungspapieren oder Anteilscheinen an Aktienfonds – so können doch die weiter laufenden Steuern und Abgaben damit bezahlt werden. Und die Einnahmen in Geld, oder Kredite, anderweitig eingesetzt werden.

    Zudem sind in diesem Bereich die Bedenken, „ob es aber gerade die Leistungen dieser Unternehmen/Personen sind, an denen die Gesellschaft ungedeckten Bedarf hat, die das allgemeine Wohlbefinden erhöhen und/oder die für eine nachhaltige Entwicklung förderlich sind“ mit gutem Gewissen wegzuwischen.(6) Immer wieder werden die Klagen der Kommunen hörbar, denen es an Geld für die Erhaltung oder den Neubau von Schulen, Kindergärten, sonstigen öffentlichen Einrichtungen ermangelt. (KP7)

    Ebenso stehen wir der Meinung kritisch bis ablehnend gegenüber, die Poth über jene Unternehmen aufzeigt, „die auch Kosten- und Effizienznachteile gegenüber anderen Mitbewerbern aufweisen – andernfalls wären sie ja nicht in ihrer prekären Lage. Mithin würde der Staat Aufträge an relativ ineffiziente Unternehmen/Personen vergeben und diese am Markt halten.“ (7)

    Es ist ja auch zu hinterfragen, woraus die Effizienznachteile hervorgehen.Wenn die mangelnde Effizienz etwa in einem Zuviel an Einsatz von Arbeit besteht, wie sie bei Reparatur anstelle von Neuanschaffung anfällt, ist dies durchaus im Sinne der Erfinder der Taxos. (KP8)

    Es geht also nicht um die Einführung von Taxos schlechthin, sondern um die sehr kontrollierte und abgestimmte Einführung von Taxos. Dazu gehört vor allem, dass die vom Staat erzeugte Gesamtmenge an Nachfrage mittels Taxos im Rahmen des Gesamtertrages an Steuern bleiben muss. Diese Bedingung ist in der Start-up-Phase mit einem relativ kleinen Volumen an zusätzlicher Taxos-Nachfrage in etwa gegeben. Wird jedoch die zusätzliche Taxos-Nachfrage im Laufe der Zeit immer mehr, dann ist auch auf Seite der Steuern eine Erhöhung erforderlich. (KP9)

    Dies ist auch durchaus begründet. Eine Erhöhung der Taxos-Nachfrage ist ja gerade notwendig, wenn und weil die Wirtschaft das vorhandene Arbeitskräftepotential nicht auslastet. Anstatt dieses Potential brach liegen zu lassen und so zu verschwenden, sollte es für Arbeiten genutzt werden, die sonst nicht getan werden, bzw. um gemeinsam genutztes Eigentum zu schaffen, das auch solches der Gemeinschaft ist. Dieses Eigentum kann aber nur dann so entstehen, wenn anderweitig keine Forderungen von Einzelnen darauf bestehen. Konkret also dann, wenn alle die Taxos, die für die Schaffung ausgegeben wurden, durch den Staat wieder eingezogen werden.

    Letztendlich kann und darf es nie mehr an Taxos-Emissionen in einen Zeitraum von vielleicht 2 Jahren (hier wird dann aber die Erfahrung zu berücksichtigen sein) geben, als auch über Steuern wieder eingezogen werden. Damit aber kristallisiert sich auch der Kern des ganzen Vorschlages heraus: Der Kern ist nicht einfach der Ersatz von Kreditgeld durch ein vom Staat emittiertes Geld, sondern die Erkenntnis, dass der Staat als Vertreter der Gemeinschaft nur dann gemeinschaftliches Eigentum erwirbt, wenn kein Individuum mehr eine Forderung darauf hat. Das aber heißt, dass alle Schulden des Staates getilgt sein müssen. Diese Tilgung aber kann der Staat – und allein er – über Zwangsmaßnahmen erreichen.

    Erzielt wird dies durch Einzug aller emittierten Taxos über Steuern. Allerdings kann dies gleichermaßen auch dann erfolgen, wenn einem deficit spending in Geld ein collecting wieder folgt. Erst wenn der Staat selbst Kredite aufnimmt und diese nicht kurzfristig wieder zurückzahlt, erst dann entsteht jene große Schulden- und Zinsenlast, welche die Tätigkeit des Staates heute so einschränkt. Allein die zeitlichen Unterschiede zwischen Einnahme und Ausgabe von Steuern sind es nicht. So wie Poth zeigt, gleichen sie sich Zinslasten und Zinserträge zum Teil auch wieder aus. (8)

    Damit aber erübrigt sich auch der Einwand von Poth, dass „ der Zeitpunkt, an dem alle fälligen bzw. zeitnahen Steuerverbindlichkeiten bereits gegen Taxos saldiert wurden, ziemlich rasch erreicht werden“, könnte, „sofern eine permanente Steigerung der staatlichen Nachfrage per Taxos erreicht werden soll“ (9) All das, was Poth nachfolgend noch anführt, ist Folge eines unzureichend kontrollierten Umgangs mit den Taxos. Da wir das ausschließen, stellen sich auch diese Fragen nicht, die so auch nicht beantwortet werden müssen. (10)

    Es geht ja nur in einer Start-up-Phase um eine permanente Steigerung der staatlichen Nachfrage in kleinen Schritten. Im weiteren wird aber die Taxos-Nachfrage immer eine Komplementär-Nachfrage sein, die bemüht ist, das von der Gesamtheit der Unternehmen jeweils nicht genutzte Arbeitskräftepotential so einzusetzen, dass eine übermäßige Inflation durch die Gesamtnachfrage vermieden wird. Jedenfalls soll kein drängender Wettbewerb um Arbeitskräfte zwischen Staat und Wirtschaft entstehen.

    Ergänzt werden muss hier noch, dass natürlich auch die schon vorhandenen Steuern auf Taxos umgestellt werden können. Hinsichtlich der zeitliche Effekte, die beim Staat erreicht werden sollen, gilt es hier jedoch auch das zu berücksichtigen, was Poth zu den Liquiditäts- und Zinsvorteilen sagt. (11) Andererseits darf dagegen die positiv anregende Wirkung auf die Unternehmen nicht übersehen werden, die dadurch entsteht, dass nun schon der Staat von sich aus zentral jene Mittel schafft, die er später dann als Steuer aus einer dispersen Verteilung wieder zentral einfordert. Und nicht ungekehrt: Die Wirtschaft erst jene Mittel über Kredite dispers bereitstellen muss, die sie später in anderer Dispersion über Aufträge wieder zurückbekommt, um so die Kredite vielleicht tilgen zum können.

    Bleibt noch zu sagen: Wir haben uns viele Gedanken gemacht. Neue Fragen werden aber immer wieder auftauchen. Trotzdem: Wir sollten der Skepsis nicht das Wort reden. Sondern das nun praktisch probieren. Allzuviel Mut braucht es dazu nicht. Denn verhakt kann nichts werden, wenn es wirklich nicht funktionieren sollte.

    24.11.05

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