Löschung von Daten zur Covid-Fallsterblichkeit: Säumnisbeschwerde erhoben

In Reaktion auf die Untätigkeit des österreichischen Gesundheitsministeriums (BMSGPK) in Zusammenhang mit meiner Anfrage zu den Gründen der mutmaßlichen Löschung von Daten zur Covid-Fallsterblichkeit habe ich nun per 7. Juni 2023 Säumnisbeschwerde erhoben.

Die Säumnisbeschwerde war nötig, da das BMSGPK entgegen den Bestimmungen des Auskunftspflichtgesetzes weder fristgerecht Auskunft erteilt noch den im Fall der Nicht-Erteilung einer Auskunft geforderten Bescheid erlassen hat. Die Säumnisbeschwerde selbst beinhaltet keine neuen Informationen; ihr Wortlaut sowie mein zugrundeliegendes Auskunftsbegehren ist auf fragdenstaat.at einsehbar (Meine Anfrage auf fragdenstaat.at).

Das BMGSPK hat nun bis Anfang September Zeit, den verabsäumten Bescheid nachzuholen. Unterlässt das BMSGPK auch dies, müsste das Gesundheitsministerium die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen.

Aus meiner Sicht spricht leider einiges dafür, dass das BMGSPK die Beantwortung meiner Anfrage einfach ablehnen wird. Dies deshalb, da sich das Gesundheitsministerium m. E. in einem Dilemma befindet. Das BMGSPK kann seine bescheidmäßige Behauptung der Nicht-Existenz der ursprünglich angeforderten Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit nicht zurücknehmen, weil dies dem Eingeständnis einer Falschauskunft durch die Behörde gleichkäme. Das Gesundheitsministerium kann aber auch keine akzeptablen Gründe für die Löschung dieser Daten vorbringen, die zwingend erfolgt sein muss, sofern diese (nachweislich früher vorhandenen) Daten gemäß der bescheidmäßigen Auskunft des BMGSPK tatsächlich nicht mehr existieren. Es ist eine Wahl zwischen Pest und Cholera.

Das könnte sich das Gesundheitsministerium durch die Ablehnung meiner Anfrage ersparen. Mit welcher Begründung, bleibt abzuwarten. Ich habe dann jedenfalls die Möglichkeit, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.

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